Bau- und Planungsrecht

Die Kompetenz von Rechtsanwalt Hartmut Heinrich h2˙k im Fachplanungsrecht und Baurecht wurde in vielen Verfahren aufgebaut und vertieft. Bei Genehmigungsverfahren und Planungsprozessen der öffentlichen Hand und der Privatwirtschaft sind die Belange der Fachplanung, des Städtebaus, der Bauordnung, des Immissions-und Umweltschutzes, der Wasserwirtschaft oder des Boden-und Denkmalschutzes zu beachten, um Rechtssicherheit zu erreichen. h2°k begleitet dieses Verfahren und arbeitet eng mit Fachplanern, Gutachtern, Projektsteuerung und Behörden zusammen. In die oft unumgänglichen Gerichtsverfahren bringt Rechtsanwalt Hartmut Heinrich seine umfassende jahrzehntelange Prozesserfahrung ein.