Umweltrecht

Planung, Bau und Betrieb von Infrastruktureinrichtungen wie Bahn-oder Stromtrassen, Straßen oder Kraftwerke haben Auswirkungen auf die Umwelt. Eine sorgfältige und umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung ist Grundlage für Genehmigungen. h2°k begleitet und berät Vorhabenträger bei allen Fragen des Immissions-und Naturschutzes, ebenso bei Belangen der Wasserwirtschaft und des Bodenschutzes. Rechtsanwalt Hartmut Heinrich verfügt dabei über vertiefte Kenntnisse europarechtlicher Regelungen ebenso wie der nationalen Gesetze und der einschlägigen technischen Regelwerke.